Ad-hoc-Mitteilungen

Die Ad-hoc-Publizitätsverordnung der SIX Swiss Exchange verpflichtet börsenkotierte Unternehmen, die Öffentlichkeit in fairer und transparenter Weise und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über bedeutende, potenziell kursrelevante Entwicklungen in ihrem Unternehmen zu informieren. Ziel ist es, Transparenz und Gleichbehandlung der Anleger sowie das reibungslose Funktionieren der Wertpapiermärkte zu gewährleisten. Die Ad-hoc-Publizität soll auch den Insiderhandel verhindern, indem Informationsvorteile rasch abgebaut werden.

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